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Vorlage - Rat/477/2020  

Betreff: Regionales Versorgungszentrum Leinebergland
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
16.02.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Informationen Hausarztversorgung  
Anlage 2 Informationen Wirtschaftsplan  
Anlage 3_Standortgutachten  
Anlage 4 Informationen Standort  
Anlage 5 Informationen Rechtsformen  

Sachverhalt: 

 

Um drohenden Versorgungsengpässen im Bereich der Hausarztversorgung entgegen zu wirken, hat der Verein Region Leinebergland e.V. gemeinsam mit Bürgermeistern, Hausärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine Regionalstrategie erarbeitet, die auch erste Überlegungen zur Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in kommunaler Trägerschaft beinhaltet.

Das Niederchsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ist nun auf den Regionsverein zugekommen mit dem Angebot, als eine von drei Regionen in Niedersachsen an einem Modellprojekt zum Aufbau eines Regionalen Versorgungszentrums (RVZ) teilzunehmen. Ein RVZ ist hierbei ein kombiniertes Angebot aus einem MVZ sowie weiteren Angeboten der Daseinsvorsorge wie Tagespflege, Hebammendienste, Ergo-/Physiotherapie, Apotheke usw.

 

Stand des Verfahrens

Am 30.09.2020 hat die Stadt Alfeld (Leine) stellvertretend für alle Regionskommunen einen Förderantrag für den Aufbau eines RVZ Leinebergland an das MB gestellt. Das Fördervolumen beträgt ca. 1,3 Mio. Euro bei einer Förderquote von 95 %. Der Eigenanteil in Höhe von 5 % der Projektkosten wird vom Verein Region Leinebergland e.V. und dem Landkreis Hildesheim erbracht. Gefördert werden neben Personalkosten (Projektmanagement, baufachliche Begleitung kaufmännische Leitung) ein Planungs- und Baukostenzuschuss, die Ausstattung des MVZ, eine Defizitbeteiligung sowie der Kauf von 1-2 Arztpraxen. Bei Zustimmung zur Umsetzung des Vorhabens sind die oben genannten Kosten über den Förderantrag abgedeckt auch bei einem begründeten Scheitern des Projekts. Damit entstehen den Kommunen zum aktuellen Zeitpunkt keine Kosten.

 

Handlungsbedarf

In der gesamten Region Leinebergland droht in den nächsten Jahren eine erhebliche Unterversorgung in Bezug auf hausärztliche Leistungen.

Um diesen Versorgungsengpass nach Möglichkeit abzuwenden, ist neben dem Mnahmenbündel, das der Regionsverein bereits angestoßen hat, die Gründung eines kommunal getragenen MVZ von zentraler Bedeutung. Hierdurch wird das bewährte Modell der inhabergeführten Einzelpraxen ergänzt durch eine Trägerstruktur, die die heute überwiegend gewünschten Angestelltenverhältnisse bietet. Darüber hinaus soll perspektivisch über den Betrieb von Zweigpraxen die Gesundheitsversorgung in der Fläche gesichert werden.

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs und weil es sich bei der Gründung des RVZ um die Gewährleistung der medizinischen Basisversorgung und damit einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt, ist die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt. Dementsprechend haben auch die Kommunalaufsichten der Landkreise Hildesheim und Holzminden eine positive Begleitung des Vorhabens zugesichert.

Eine ausführliche Analyse zur hausärztlichen Versorgung in der Region und dem sich daraus ableitenden Handlungsbedarf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Finanzielle Anforderungen

Die Gründung eines MVZ ist mit wirtschaftlichen Risiken für die kommunalen Haushalte verbunden. Diese Risiken werden durch die Teilnahme an dem Förderprogramm des MB deutlich reduziert. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass das MVZ ab dem 3. Arzt wirtschaftlich betrieben werden kann. Bis zur Gewinnung des 3. Arztsitzes fallen Defizite an, die, würde eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (kAöR) eingerichtet, über z.B. das Stammkapital oder Liquiditätskredite, getragen werden könnten. Zusätzlich werden Fördermittel des MB zur Defizitreduzierung eingesetzt, die jedoch nicht die Abschreibungen umfassen. Damit ergibt sich folgende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:

Betrieb Jahr 1 - 72.831 Euro Reduzierung um 40.000 Euro Fördermittel auf - 32.831 Euro

Betrieb Jahr 2 - 31.215 Euro

Betrieb Jahr 3     9.747 Euro

Die übrigen Flächen des RVZ würden an Dritte weitervermietet.

Ein Wirtschaftsplan, aus dem sich die auf die Kommunen zukommenden Risiken und finanziellen Anforderungen ersehen lassen, ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Standort

Im Rahmen der Planungsphase hat der Regionsverein das Büro Spiekermann und Wegener beauftragt, anhand wissenschaftlicher Kriterien den am besten geeigneten Standort für ein MVZ zu ermitteln. Das Gutachten ist als Anlage 3 beigefügt. Im Ergebnis ist das Areal der ehemaligen Post in Alfeld, Bahnhofsstraße 9 („Alte Post“) aus folgenden Gründen am besten geeignet:

  • zentrale Lage
  • gute Erreichbarkeit für Bus, Bahn, PWK
  • höchste Nachfrage an Patienten
  • geringstes wirtschaftliches Risiko im Vergleich zu anderen Standorten im Leinebergland

Es wird daher empfohlen, das Projekt an diesem Standort anzusiedeln. Die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft KWG als Gebäudeeigentümer ist grundsätzlich bereit, das Vorhaben positiv zu begleiten.

Ob das Vorhaben tatsächlich dort realisiert werden kann, ist derzeit noch offen. Ausführliche Informationen zu Standort und Planungsstand sind als Anlage 4 beigefügt.

 

Rechtsform

Es ist untersucht worden, in welcher Rechtsform das MVZ/RVZ betrieben werden sollte. Im Ergebnis wird zum aktuellen Zeitpunkt die Gründung zweier kommunaler Anstalt öffentlichen Rechts, also sowohl für das RVZ, als auch für das MVZ, empfohlen. Folgende Gründe sprechen dafür:

 

  • Finanzplanung außerhalb der kommunalen Haushalte
  • Weitgehende Abschirmung der Kommunen von Haftungsrisiken aufgrund eingeschränkter Gewährträgerhaftung
  • Die Erbringung einer Sicherheitsleistung gegenüber der KVN nicht erforderlich.
  • Ausschluss einer Beteiligung Dritter

Ausführliche Informationen zu den Überlegungen zur Rechtsform sind als Anlage 5 beigefügt.

 

Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und noch ausstehender Verhandlungen sämtliche Überlegungen und Empfehlungen dem jetzigen Planungsstand entsprechen und ggf. im Laufe der Projektumsetzung angepasst werden müssen. Eine erneute Beteiligung der kommunalen Gremien wird bei etwaigen Änderungen zugesichert. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass nicht alle Regionskommunen gleichlautende Beschlüsse fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Lamspringe stimmt einer Beteiligung der Gemeinde Lamspringe an dem Projekt „Regionales Versorgungszentrum Leinebergland“ am Standort Alfeld (Leine) zu und beauftragt den Verein Region Leinebergland e.V.  mit der Umsetzung.
  2. Der Rat der Gemeinde Lamspringe spricht sich aus für die Gründung eines Medizinischen und eines Regionalen Versorgungszentrums (MVZ und RZV), jeweils in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts, aus und beauftragt den Regionsverein mit der Umsetzung.

 


Anlagen:
Anlage 1: Analyse zur Hausarztversorgung

Anlage 2: Wirtschaftsplan des MVZ

Anlage 3: Standortanalyse des Büros Spiekermann und Wegner zur Verortung eines MVZ

Anlage 4: Informationen zu Standort und Planungsstand

Anlage 5: Informationen zu möglichen Rechtsformen





 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Informationen Hausarztversorgung (780 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Informationen Wirtschaftsplan (665 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Standortgutachten (4516 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Informationen Standort (491 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Informationen Rechtsformen (1370 KB)