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Vorlage - Rat/467/2020  

Betreff: Sporthallenbenutzungsgebühr
hier: Umsetzung von §2b UStG
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
08.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 den Widerruf der Optionserklärung  und damit die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2021 beschlossen.

Eine Konsequenz daraus ist, dass die Benutzung der Turnhallen umsatzsteuerpflichtig wird.

Daher erhöhen sich die Benutzungsgebühren für die einzelnen Turnhallen wie folgt:

 

Turnhalle  netto  zzgl. 19% brutto  gerundet

Heberweg  3,50 € / Std. 0,67  4,17  4,20

Ahornallee komplett 2,00 € / Std. 0,38  2,38  2,40

Ahornallee klein 1,00 € / Std. 0,19  1,19  1,20

Ahornallee groß 1,50 € / Std. 0,29  1,79  1,80

August-Probst-Halle 1,50 € / Std. 0,29  1,79  1,80

 

Weitere Erläuterungen werden von der Verwaltung in der jeweiligen Sitzung gegeben, wenn dies gewünscht wird. Im Übrigen wird darum gebeten, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Erhöhung der Sporthallenbenutzungsgebühren.