Vorlage - Rat/434/2020
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Sachverhalt:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat der Flecken Lamspringe für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss ist vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2015 von
19.708,03 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2016 von 259.094,87 € festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.
Über das Ergebnis wurde ein Prüfbericht gefertigt. Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger des Flecken Lamspringe) über die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.
Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 mit den Rechenschaftsberichten und dem jeweiligen Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
für den Jahresabschluss 2015 des Flecken Lamspringe
a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 63.023,72€ und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 18.358,54 € festgestellt.
c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2015 wird erteilt.
für den Jahresabschluss 2016 des Flecken Lamspringe
a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 125.848,51€ und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 133.246,36 € festgestellt.
c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2016 wird erteilt.
Anlage/n:
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2015
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2016
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Flecken Lamspringe JA 2016 (1288 KB) | ||||
2 | Bericht Flecken Lamspringe JA 2015 (1315 KB) |