Vorlage - Rat/405/2020
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Erläuterung/Begründung:
Die jetzige Satzung wurde am 15.03.2018 beschlossen.
Um den geänderten bzw. erweiterten Funktionen im Feuerwehrbereich gerecht zu werden, sind im § 1 Abs. 2 für die sonstigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr die Buchstaben e) 2. Gerätewart / Gerätewartin und k) FeuerOn-Administrator eingeführt worden.
Die Aufgaben eines Gerätewartes/Gerätewartin sind umfangreich und zeitaufwendig. Idealerweise sollte er/sie für ein Fahrzeug zuständig sein. Damit verbunden ist auch eine hohe Verantwortung. Bei zwei oder mehr Fahrzeugen ist diese ehrenamtliche Tätigkeit jedoch einem Gerätewart/Gerätewartin nicht mehr zuzumuten. Von daher ist auch aus Sicht der Verwaltung die Unterstützung eines weiteren Gerätewartes/Gerätewartin erforderlich.
Die neue Software FeuerON (Feuerwehren Online Niedersachsen) bietet zahlreiche Vorteile. So werden Daten, wie Einsatzberichte, Gerätschaften, Mitgliederdaten, Dienstbücher und Bekleidung zentral auf einem Server hinterlegt. Die schriftliche Kommunikation unter den Wehren/mit der Verwaltung verläuft ausschließlich online. FeuerON wurde zudem ausführlich durch Datenschutzexperten geprüft. Auf der anderen Seite sind mit FeuerON zahlreiche Neurungen eingetreten. Hier bedurfte es in der Vergangenheit zahlreiche Schulungen und auch schriftliche Anweisungen. Auch künftig ist eine Verwaltung, Überwachung und Weiterentwicklung dieses Systems, verbunden mit Schulungen, erforderlich. Diese Aufgaben übernimmt der FeuerON-Administrator für sämtliche Orts-/Stützpunktwehren der Gemeinde Lamspringe. Eine monatliche Entschädigung entsprechend dem Gemeindeausbilder/Gemeindeausbilderin erscheint daher angemessen.
Finanzielle Auswirkungen :
Bisher erhält der Gerätewart/in der Stützpunktwehr 30,00 € /monatl. = 360,00 € / jährlich x 2 Stützpunktwehren = 720,00 €
Zusätzlicher Gerätewart / Gerätewartin 30,00 € / monatl. = 360,00 € / jährlich x 2 Stützpunktwehren = 720,00 €
FeuerON- Administrator 15,00 € / monatl. = 180,00 € / jährlich
Zusammen eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung im FF Bereich um 900,00 €.
Ohne Erhöhungen = derzeitiges Gesamtvolumen 13.110,00 €
Da die Aufwandsentschädigung quartalsweise gezahlt wird, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Entschädigungssatzung zum 01.07.2020 in Kraft treten zu lassen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, in der vorgelegten Form, zu beschließen.
Anlage:
Entwurf Entschädigungssatzung FFW
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Entschädigungssatzung FFw (1442 KB) |