Vorlage - Rat/391/2020
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Erläuterung/Begründung:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist.
Zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes fordert die Kommunalaufsicht des Landkreises einen Ablaufplan zur Fertigstellung fehlender Jahresabschlüsse. Dieser Ablaufplan wird ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt und ist vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Festsetzungen:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 20.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird
1. | im Ergebnishaushalt
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.541.300,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 10.484.600,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.865.900,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.308.500,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 938.000,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.892.700,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.954.700,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 632.500,00 € |
festgesetzt |
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.758.600,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 12.833.700,00 € | |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.954.700,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 440 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v.H.
2. Gewerbesteuer 405 v.H.
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den Haushaltsplan 2020
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020
c) den Stellenplan 2020
in der anliegenden Fassung.
Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
- Entwurf HP 2020
- Ablaufplan Jahresabschlüsse der Gemeinden