Vorlage - Rat/310/2019
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Sehlem für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2013 von -9.224,07 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2014 von 37.444,85 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.
Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Sehlem) über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.
Die Jahresrechnungen 2013 und 2014 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.
Der Bürgermeister
Andreas Humbert
Anlagen: Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2013
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2014
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a) für den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Sehlem
aa) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 wird zur Kenntnis genommen.
ab) Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -21.816,22 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 12.592,55 € festgestellt.
ac) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.
b) für den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Sehlem
ba) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird zur Kenntnis genommen.
bb) Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 37.444,85 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.
bc) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2014 wird erteilt.
Anlage/n:
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2013
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Prüfbericht Jahresabschluss 2013 Gemeinde Sehlem (3552 KB) | ||||
2 | Prüfbericht Jahresabschluss 2014 Gemeinde Sehlem (3543 KB) |