Vorlage - Rat/281/2019
|
|
Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Woltershausen für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2013 von 10.730,04 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2014 von 3.117,20 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.
Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Woltershausen) über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.
Die Jahresrechnungen 2013 und 2014 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
|
| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a) für den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Woltershausen
aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 wird zur Kenntnis genommen.
ab)Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 10.730,04 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.
ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.
b) für den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Woltershausen
ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird zur Kenntnis genommen.
bb)Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 3.117,20 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.
bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2014 wird erteilt.
Anlagen:
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2013
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Jahresabschluss 2013 Woltershausen (6094 KB) | ||||
2 | Bericht Jahresabschluss 2014 Woltershausen (6135 KB) |