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Vorlage - Rat/255/2018  

Betreff: Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Aufwandsentschädigungssatzung 2018  

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe hatte am 17.11.2016 die Entschädigungssatzung beschlossen.

 

In § 8 Abs. 1 d) der Satzung ist  Höhe der Aufwandsentschädigung für Ortsheimatpfleger geregelt. Die Entschädigung beträgt zurzeit 51 €. Bislang gab es außer in Lamspringe keine weiteren bestellten Ortsheimatpfleger. Mittlerweile gibt es jedoch erfreulicherweise auch Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben der Ortsheimatpflege aus anderen Ortschaften der Gemeinde. Dieses Interesse wird ausdrücklich begrüßt und sollte unterstützt werden.

 

Gemeinsam mit der Ortsheimatpflegerin aus Lamspringe wurden u.a. die Aufgaben sowie die Höhe und Angemessenheit der Aufwandsentschädigung erörtert. (Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass die Ortsheimatpflegerin bereits seit Jahren auf die Zahlung der Entschädigung verzichtet hat.)

Vorgeschlagen wird zukünftig die Festsetzung der monatlichen Entschädigung für Ortsheimatpfleger auf 25 €.

 

(Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass zu Beginn des Jahres 2019 das Beschlussverfahren für die Bestellung von 2 weiteren Ortsheimatpflegern vorbereitet wird.)

 

Gemäß § 8 Abs. 1 a) der Satzung war die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte auf monatlich 180 € festgelegt worden. Teilen sich mehrere Personen die Funktion, wird gemäß § 8 Abs. 2 die Aufwandsentschädigung im Verhältnis der Aufteilung der Tätigkeit an die jeweilige Person gezahlt. Die Höhe dieser Entschädigung war seinerzeit festgelegt worden, als die Stelle tatsächlich durch 2 Personen ausgeübt wurde. Jede Person hatte somit 90 € erhalten. Diese Regelung sollte angepasst werden. Vorgeschlagen wird hier die Festsetzung der Entschädigung auf 100 € monatlich. § 8 Abs. 2 kann damit entfallen. Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 2.

 

Die notwendigen Änderungen sind in dem beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet worden. Die Änderungen sollen zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die übrigen Regelungen der Satzung sind unverändert.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall  (Entschädigungssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.


Anlage:

Entwurf Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufwandsentschädigungssatzung 2018 (2026 KB)