Vorlage - Rat/247/2018
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Erläuterung/Begründung:
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Dieser Umstand wurde zum Anlass genommen, eine Neukalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren und –beiträge vorzunehmen. Mit der Neukalkulation der Gebühren und Beiträge wurde die Fa. COMUNA beauftragt. Bei der Kalkulation wurde insbesondere der Verteilungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung der heutigen Rechtsprechung angepasst. Gegenüber der bisherigen Verteilungsregelung wird die Gebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung pro m² festgesetzt. Ermäßigungstatbestände für Öko-Pflaster usw. sind weder in der alten Satzung noch in der neuen Satzung enthalten.
Die Entwässerungsabgabensatzung sieht folgende Gebühren- bzw. Beitragssätze vor:
a) Gebühr für Schmutzwasser 2,66 €/m³
b) Gebühr für Niederschlagswasser 0,16 €/m²
c) Beitrag für Schmutzwasser11,43 €/m³
d) Beitrag für Niederschlagswasser 4,85 €/m²
Die Einführung des kleinteiligen Verteilungsmaßstabes für die Niederschlagswasserentwässerung unter Anwendung der aktuellen Kalkulationsgrundlagen wird für den einzelnen Gebührenpflichtigen unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Die Familie (2 und mehr Personen), welche ein Einfamilienhaus mit einer befestigten Fläche von 250 m² besitzt, wird ab 2019 insgesamt weniger zahlen müssen. Dagegen steigt die Gebührenbelastung für Besitzer von Grundstücken mit einer großen befestigten Fläche. Zur Darstellung der wirtschaftlichen Belastungen der neuen Gebührensätze für den Gebührenpflichtigen wird dieser Vorlage eine Vergleichsberechnung beigefügt.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
|
| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung).
Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Anlagen:
a) Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung)
b) Gebührenkalkulation der Fa. COMUNA über den Kalkulationszeitraum des Jahres 2019 für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
c) Beitragskalkulation der Fa. COMUNA über den Kalkulationszeitraum bis zum Jahr 2030 für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
d) Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes für den Kalkulationszeitraum des Jahres 2019
e) Vergleichsberechnung über die wirtschaftlichen Belastungen für den Gebührenpflichtigen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Entwässerungsabgaben 11.12.18 (6312 KB) | ||||
2 | Comuna Gebührenvorauskalkulation 2019 Abwasserbeseitigung Endfassung (296 KB) | ||||
3 | Comuna Kalkulationsteil Beitragskalkulation Abwasserbeseitigung Endfassung (236 KB) | ||||
4 | kalkul. Zinssatz Berechnung 2019 (435 KB) | ||||
5 | Schmutzwassergebühr Vergleichsberechnung (877 KB) |