Vorlage - Rat/246/2018
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Erläuterung/Begründung:
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Die bisherige Satzung wurde erstmalig am 09.06.1997 beschlossen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Satzung neu zu fassen. Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für bestimmte Teile im Gebiet der Gemeinde Lamspringe auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke.
Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Anlage:
Entwurf Satzung „Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für bestimmte Teile im Gebiet der Gemeinde Lamspringe auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht (1009 KB) |