Vorlage - Rat/245/2018
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Erläuterung/Begründung:
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Die bisherigen Satzungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der einzelnen Gemeinden wurden in der Zeit vom 01.07.1996 bis 31.05.2001 beschlossen. Bei der neu zu erlassenen Erschließungsbeitragssatzung erfolgt in § 8 eine Differenzierung eine weitergehende Konkretisierung des Begriffs „Anzahl der Vollgeschosse“. Weitere gravierende Änderungen enthält die neue Satzung nicht.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Anlage:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Lamspringe (Erschließungsbeitragssatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erschließungsbeitragssatzung (5234 KB) |