Vorlage - Rat/149/2017
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Erläuterung/Begründung:
Das Leasing des bisherigen Dienstwagens des Bürgermeisters läuft im Januar 2018 aus. Das Fahrzeug wird zurückgegeben. Die Anschaffung bzw. ein erneutes Leasing eines Dienstwagens ist nicht geplant.
Aus praktischen Gründen wird der Bürgermeister zukünftig seinen privaten PKW für dienstliche Fahrten nutzen. Diese Regelung war auch in der Vergangenheit von seinen Vorgängern überwiegend praktiziert worden.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, war auch in der Vergangenheit dem jeweiligen Amtsinhaber eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes gewährt worden.
Aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren ist von einer monatlichen dienstlichen Fahrleistung von rd. 650 innerhalb des Kreisgebietes auszugehen. Bei einem Entschädigungssatz von 0,30 € pro km (nach Bundesreisekostenrecht) ergibt sich ein monatlicher Erstattungsbetrag von gerundet 200 €.
Dienstfahrten außerhalb des Kreisgebietes werden nach Bundesreisekostenrecht gesondert abgerechnet.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird für Dienstfahrten innerhalb des Kreisgebietes eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 200 € festgelegt.
Die erhebliche dienstliche Nutzung des privaten Fahrzeugs wird festgestellt.