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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll

Es wurden folgende Fragen von Einwohnerinnen und Einwohner gestellt:

 

-Die Frage aus der letzten Sitzung, ob der Hochbehälter in Woltershausen nicht als Löschwasserreserve genutzt werden kann, war noch nicht beantwortet worden. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass dieses Thema noch nicht bearbeitet wurde.

 

-Auf die Frage, warum der Bürgermeister über den Rat hinweg das Einvernehmen gegenüber dem Landkreis erklärt hat wurde dahingehend beantwortet, dass dies falsch war und die Ratszuständigkeit nicht bekannt war.

 

-Es wurde angemerkt, dass keine Protokolle im Bürgerinfo einsehbar sind. Verwaltungsseitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die protokollierten Inhalte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten einsehbar sind.

 

-In Bezug auf das Bauvorhaben am Umspannwerk sei die Sichtachse problematisch, daher wurde nachgefragt, wie viele Projekte dieser Art noch für Lamspringe verträglich sind. Der Bürgermeister verwies auf die Entscheidungskompetenz des Rates. Die vorliegende Potentialanalyse weist auch weitere Flächen aus.

 

-Die Frage, ob Dritte Zugriff auf die Konten der Gemeinde haben, konnte dahingehend aufgeklärt werden, dass es sich lediglich um die Beauftragung von Leistungen durch Dritte handelt.

 

-Auf Nachfrage wurde die Fertigstellung des Glasfaserausbaus lt. Telekom für Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Die Wiederherstellung der Bürgersteige findet durch die ausführenden Firmen statt und wird bei abschnittsweisen Bauabnahmen durch die Gemeinde kontrolliert.

Es wurde ein möglicher Haftungsanspruch der Gemeinde angesprochen, der jedoch nach Prüfung durch den KSA lediglich bei grober Fahrlässigkeit der Gemeinde besteht.

Abschließend wurde gemeldet, dass in der Lindenstraße zahlreiche Stellen am Bürgersteig defekt sind und dies behoben werden muss.

Auf Nachfrage in Bezug auf eine Beweissicherung des vorherigen Zustandes wurde mitgeteilt, dass dies für das gesamte Gemeindegebiet nicht zumutbar ist. Die Firmen sind jedoch bemüht, die Freigabeunterschrift zu erhalten.