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Auszug - Sachstand geplante Flüchtlingsunterkunft  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll

Der BGM berichtete, dass derzeit ca. 260 Flüchtlinge in Lamspringe leben.

Die neuen Besitzer des ehem. Lindenhof hatten auch einen Antrag auf Unterbringung von Flüchtlingen gestellt. Die Brandschutzauflagen konnten jedoch bisher nicht erfüllt werden. Die Wohnungen über der Sparkasse werden hergerichtet. Da jedoch die Quote durch den Landkreis erfüllt werden muss, wird die ehem. Realschule als Flüchtlingsunterkunft umgebaut.

In der letzten Sitzung wurde auf Antrag beschlossen, dass die Verwaltung mit Blick auf die neue Flüchtlingsunterkunft das gegenüber dem Landkreis erteilte Einvernehmen zurücknimmt und sofern eine Belegung über 60 Personen erfolgt, eine Klage gegen den Landkreis richtet sowie eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt einholt.

Die Vorprüfung des Sachverhaltes durch die Kommunalaufsicht ist zwischenzeitlich an das Innenministerium (MI) übergeben worden, welches sich noch nicht geäußert hat. Die Stellungnahme des Nieders. Städte- und Gemeindebundes (NSGB) sowie des eingeschalten Rechtsanwaltes haben ergeben, dass das Einvernehmen nicht zurückgenommen werden kann. Lediglich bei Bekanntwerden von baurechtl. Mängeln könnte gegenüber dem Landkreis interveniert werden. Diese liegen hier jedoch nicht vor.

Im Rahmen dieser beiden Stellungnahmen wurde jedoch die Organzuständigkeit für das erteilte Einvernehmen bemängelt. Der Rat hätte darüber entscheiden müssen.

Zwischenzeitlich war auch die Aufstellung von Containern im Gespräch. Aus den Unterlagen des Landkreises ging hervor, dass es sich um eine langfristige Einrichtung handelt.

Der BGM unterbreitete das Angebot gegenüber der Politik, mit dem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen. Eine weitere Prüfung des Baurechtes wird nicht empfohlen, da das Einvernehmen nicht zurückgenommen werden kann. Für die EinwohnerInnen ist es jetzt wichtig, Informationen darüber zu bekommen, wie es weitergeht. Der gesellschaftl. Frieden vor Ort soll gewahrt bleiben.

Bezogen auf den Betrieb der Einrichtung hat es seitens des Landkreises Ausschreibungen gegeben, welche derzeit beim Rechnungsprüfungsamt liegen. Es geht u.a. um einen Sicherheitsdienst 24/7, die Betreuung und Beratung vor und ein niederschwelliges Betreuungsangebot für Kinder.

Aus seiner Sicht könnte ein kleiner Arbeitskreis mit der Nachbarschaft der Unterkunft gebildet werden, welcher als fester Ansprechpartner fungiert. Auch mit dem Landkreis soll ein Termin zur Besprechung des aktuellen Sachstandes vereinbart werden. Der letzte Sachstand des Landkreises ist die max. Unterbringung von 105 Personen, keine Ukrainer und keine Container.

Der BGM schlug vor, dass der Rat als Gremium ein Statement zu der Thematik abgeben sollte.

 

Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass nach Angaben des Landkreises der 24/7 Sicherheitsdienst mit 2 Personen, die gleichzeitig anwesend sind, abgedeckt wird.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Ermessen nicht richtig ausgeübt worden und die Gebietsverträglichkeit nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die baurechtl. Klärung ist Bestandteil des Beschlusses.

Verwaltungsseitig wurde erläutert, dass diese Art Bauanträge regelmäßig in der Verwaltung bearbeitet werden und lediglich entsprechend der Bauleitplanung beurteilt werden müssen. Themen wie Löschwasserversorgung und Brandschutz liegen in der Zuständigkeit des Bauordnungsamtes des Landkreises.

Seitens des BGM wurde ergänzt, dass auch bei Beschlussfassung des Rates über das Einvernehmen eine Ablehnung rechtlich nicht möglich gewesen wäre.

 

Aus dem Gremium wurde bemängelt, dass die Kommunikation zu dem Thema zwischen Verwaltung, Politik und Landkreis nicht gut war und durch fehlende Infos die EinwohnerInnen verunsichert waren.

 

Es wurde darüber diskutiert, ob die Stellungnahme des MI abgewartet werden sollte. Dazu kam der Vorschlag, die Vertreter des Landkreises in den Verwaltungsausschuss einzuladen.

 

Hinsichtlich des Schriftverkehrs mit dem Rechtsanwalt wurde darum gebeten, dass etwaige Kommunikation einzelner Ratsmitglieder oder Fraktionen mit dem Rechtsanwalt, an alle Fraktionen zur Kenntnis übersandt wird.