Seiteninhalt
Auszug - 29. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Woltershausen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Verwaltungsseitig wurde berichtet, dass die Einwendungen aus der ersten Auslegung eingearbeitet wurden. Das daraus resultierend Lärmgutachten hat keine Beeinträchtigung der bestehenden Bebauung ergeben.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die erneute Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Woltershausen gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig