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Auszug - Antrag vom 21.06.2023: Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde gegenüber dem Landkreis zur Nutzungsänderung der ehem. Realschule  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wurde seitens der Antragsteller ein Änderungsantrag vorgelegt, der zur Einsichtnahme kopiert wurde. Die Antragsteller sehen sich in ihrer Planungshoheit eingeschränkt und halten eine rechtl. Beratung für erforderlich.

 

Es erfolgte zunächst eine Abstimmung gem. § 5 der Geschäftsordnung über die Annahme des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 13   Ablehnung: 0  Enthaltung: 2 

 

Um über den Inhalt des Antrages aufgrund der Dringlichkeit in der heutigen Ratssitzung abstimmen zu können, muss zunächst im Verwaltungsausschuss über den Inhalt vorberaten werden. Somit erfolgte um 20.10 Uhr eine Unterbrechung der Ratssitzung. Um 20.50 Uhr wurde die Ratssitzung fortgeführt.

 

Der Antrag wurde vom VA als behandelt vorgelegt. Es wurde festgestellt, dass dort ein falsches Datum für den Zeitpunkt der Zustimmung durch die Gemeinde aufgeführt wurde. Hier ist der 30.03.2023 als richtiger Tag zu vermerken.

 

Der Beschlussvorschlag zu Ziff. 3 b wird wie folgt geändert:

Sofern Ziff. 2 des Beschlusses umgesetzt wird, ist eine Klage gegen den LK nicht erforderlich.


Beschluss:

1. Das vom Landkreis am 24.03.2023 geforderte Einvernehmen zur Nutzung der Schule bzw. der Fläche am Kallenberg 20 als Notunterkunft für 120 Personen wird aus den in der Begründung genannten Gründen versagt. Das am 30.03.2023 von der Gemeindeverwaltung erklärte Einvernehmen wird widerrufen oder zurückgenommen, soweit es überhaupt Wirksamkeit entfaltet hat.

2. Der Gemeinderat ist vorbehaltlich der Prüfung eines zu erwartenden neuen Antrages der

Auffassung, dass ein Einvernehmen für die Unterbringung von max. 60 Flüchtlingen für die Zeit bis max. Ende 2024 mit dem Ziel erteilt werden kann, dass in Lamspringe nur in etwa so viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen sind, wie dies im Durchschnitt des Landkreises pro Kopf der Bevölkerung erfolgt und eine sachgerechte, vernünftige und darstellbare Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden kann.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich eine Kanzlei bis auf Widerruf damit zu beauftragen

a) ein Rechtsgutachten darüber anzufertigen, ob und in welchem Umfang der Landkreis sich darauf berufen kann, dass das bisher erteilte Einvernehmen rechtmäßig und wirksam ist, ob die bisher durchgeführten Maßnahmen nach § 61 NBauO zulässig waren und in welchem Umfang eine llige oder teilweise Versagung des Einvernehmens aufrechterhalten werden kann.
b) die zur Durchsetzung der Beschlüsse zu den Punkten 1. und 2. erforderliche Klagen

vorzubereiten, für den Fall, dass der Landkreis seine Vorhaben fortsetzt oder das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 2 BauGB ersetzt.

Sofern Ziff. 2 des Beschlusses umgesetzt wird, ist eine Klage gegen den LK nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9   Ablehnung: 5  Enthaltung: 1