Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Verwaltungsseitig wurde der Haushalt 2023 kurz erläutert. Es wurde außerdem berichtet, dass der Haushalt in den beiden Ortsräten vorgestellt wurde. Der Vorsitzende des Finanzausschusses dankte der Verwaltung für die Aufstellung des Haushalts. Er wies darauf hin, dass Investitionen in die Infrastruktur trotz allem Sparwillens weiterhin möglich sein müssen, um die Gemeinde voran zu bringen. Eine Konsolidierung des Haushalts sei zwingend erforderlich. Durch den neu eingerichteten Finanzausschuss gäbe es in der Gemeinde dafür eine gute Grundlage. Das nun ausgewiesene Defizit sei nicht vermeidbar gewesen. Seitens des Gremiums wurde angemerkt, dass auch die Einnahmesituation verbessert werden müsse. Dafür sollte die Vermarktung des Gewerbegebiets vorangetrieben werden. Auch können durch die PV-Anlagen Einnahmen generiert werden. Weiterhin wurde angemerkt, dass im Laufe des Jahres steigende Zinsen und ein Anstieg der Baukosten erwartet werden können und man sich auf sinnvolle, zwingend notwendige Investitionen konzentrieren solle. Abschließend wurde festgestellt, dass es eine Unterfinanzierung der Kommunen gäbe und hier zwingend die Unterstützung des Bundes und des Landes erforderlich sei.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Festsetzungen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in der Sitzung am 14.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. | im Ergebnishaushalt |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.919.400,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 12.812.800,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.352.000,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.695.500,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 857.600,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.641.900,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.784.300,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 778.600,00 € |
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festgesetzt. |
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.993.900,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 15.116.000,00 € |
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.784.300,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
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2. Gewerbesteuer | 405 v. H. |
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Lamspringe, den 14.02.2023
Der Bürgermeister
Andreas Humbert
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:
a) den Haushaltsplan 2023
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2023
c) den Stellenplan 2023
d) das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2023
in der anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig