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Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/091/2022 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Verwaltungsseitig wurde der Haushalt 2023 kurz erläutert. Es wurde außerdem berichtet, dass der Haushalt in den beiden Ortsräten vorgestellt wurde. Der Vorsitzende des Finanzausschusses dankte der Verwaltung für die Aufstellung des Haushalts. Er wies darauf hin, dass Investitionen in die Infrastruktur trotz allem Sparwillens weiterhin möglich sein müssen, um die Gemeinde voran zu bringen. Eine Konsolidierung des Haushalts sei zwingend erforderlich. Durch den neu eingerichteten Finanzausschuss gäbe es in der Gemeinde dafür eine gute Grundlage. Das nun ausgewiesene Defizit sei nicht vermeidbar gewesen. Seitens des Gremiums wurde angemerkt, dass auch die Einnahmesituation verbessert werden müsse. Dafür sollte die Vermarktung des Gewerbegebiets vorangetrieben werden. Auch können durch die PV-Anlagen Einnahmen generiert werden. Weiterhin wurde angemerkt, dass im Laufe des Jahres steigende Zinsen und ein Anstieg der Baukosten erwartet werden können und man sich auf sinnvolle, zwingend notwendige Investitionen konzentrieren solle. Abschließend wurde festgestellt, dass es eine Unterfinanzierung der Kommunen gäbe und hier zwingend die Unterstützung des Bundes und des Landes erforderlich sei.


Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Festsetzungen:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe

r das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in der Sitzung am 14.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

10.919.400,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

12.812.800,00  

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.352.000,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.695.500,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

857.600,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.641.900,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.784.300,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

778.600,00 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.993.900,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

15.116.000,00 

 

§2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.784.300,00 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

2.  Gewerbesteuer

405 v. H.

 

§ 6

Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

 

- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von  5.000,00 €

- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von  15.000,00 €

- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von  5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

 

Lamspringe, den 14.02.2023

 

Der Bürgermeister

 

Andreas Humbert

 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:

 

a)      den Haushaltsplan 2023

b)      die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2023

c)      den Stellenplan 2023

d)    das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2023

in der anliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig