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Auszug - Widmung der Straße "Rosenweg" in Sehlem
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wurde der Hinweis gegeben, dass noch eine Straßenlaterne fehlt. Mit Blick auf den Gefahrenübergang wurde seitens des Bürgermeisters erläutert, dass die Restarbeiten durch die Verwaltung überwacht werden.
Beschluss:
Die Straße „Rosenweg“ im Baugebiet Rosengarten 2 in der Ortschaft Sehlem, einschließlich des Stichweges zur Straße „Im Rosengrund“ wird nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße beinhaltet die Flurstücke 6/14, 6/23, 6/26, 6/30 und 8/18.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig