Auszug - Vorübergehende Übertragung von Zuständigkeiten des Gemeinderates auf den Verwaltungsausschuss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage sind Ratsbeschlüsse bzw. Ratssitzungen möglicherweise nur schwer einzuholen.
Es werden weitere Krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle sowie die begründete Furcht insbesondere älterer und wegen einschlägiger Vorerkrankungen besonders gefährdeter Ratsmitglieder erwartet, so dass die Vertretungen bis auf weiteres gar nicht mehr tagen oder aufgrund der geringen Teilnehmerzahl beschlussunfähig sind.
Es ist daher möglich, dass die Durchführung von Sitzungen der Vertretungen auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht und den Gesundheitsschutzes während der Pandemielage und damit für einen nicht unerheblich langen Zeitraum nicht möglich sein werden.
In Fällen, in denen es um unaufschiebbare Angelegenheiten geht und in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, entscheidet bereits nach bestehender Rechtslage der Hauptausschuss (VA) als zweites Kollegialorgan der Kommune in Form einer Eilentscheidung (§ 89 NKomVG).
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Rat der Gemeinde Lamspringe formell dem Verwaltungsausschuss die Beschlussfassung für bestimmte Angelegenheiten übertragen.
Beschluss:
Die Beschlusskompetenz des Rates für die Angelegenheiten gemäß § 58 Abs. 1 Nrn. 5, 9, 14 und 15 und Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird vorübergehend auf den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Übertragung endet automatisch mit Beendigung der Corona-Krise.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig