Auszug - Beschaffung eines Notstromaggregats für die Kläranlage Lamspringe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für den Betrieb der Kläranlage Lamspringe wird bereits seit Jahren von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim die Anschaffung eines Notstromaggregats gefordert. Dieses soll bei einem Stromausfall die Funktionen der Kläranlage aufrecht erhalten. Insbesondere die Funktion der Rechenanlage, die Zulaufpumpe, ein Gebläse, die Rührwerke, eine Rücklaufschlammpumpe, den Nachbeckenräumer und die gesamte Lichtanlage muss durch das Notstromaggregat gewährleistet werden.
Das Büro Hempel-Schierz aus Lamspringe hat im Zuge einer Preisanfrage drei Angebote über das benötigte Aggregat eingeholt. Günstigstes Angebot ist das der Fa. Schievink & Nyhoff Aggregatebau, 49828 Neuenhaus zum Preis von 38.841,60 €. Bauseits ist noch ein Fundament für das Notstromaggregat, die Stromversorgungskabel, sowie die elektrischen Anschlüsse im Technikraum herzustellen.
Diese Kosten werden auf ca. 12.000,00 Euro geschätzt.
In der Vergangenheit waren im Haushalt hierfür 25.000,- Euro veranschlagt und wurden übertragen, so dass diese Summe zur Verfügung steht. Die fehlenden 25.000,- Euro müssen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma SCHIEVINK & NYHOFF Aggregatebau GmbH in 49828 Neuenhaus, den Auftrag zur Lieferung eines stationären Notstromaggregats für die Kläranlage Lamspringe zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt gemäß Angebotsprüfung durch das Ing.-Büro Hempel-Schierz 38.841,60 Euro brutto.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltung: 1