Auszug - 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Woltershausen-Ost); hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Öffentlichkeit war durch Bekanntmachung vom 15.01.2020 und die Träger öffentlicher Belange durch Schreiben vom 14.01.2020 über die beabsichtigte 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lamspringe in Kenntnis gesetzt worden. Es bestand die Möglichkeit, bis zum 21.02.2020 zu der Planung Anregungen oder Stellungnahmen abzugeben.
Die während dieser Frist eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen können der vom Büro Keller mit Schreiben vom 18.02.2020 übersandten Zusammenfassung, die als Anlage der BV beigefügt war, entnommen werden
Als weiterer Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB beschlossen werden.
Der Umweltbericht liegt zurzeit noch nicht vor. Aufgrund der geringen Änderung im Planbereich (2 Bauplätze) werden hier jedoch nur geringe Vorgaben erwartet.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Anhörung gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes werden, wie aus der Zusammenstellung des Büro Keller vom 18.02.2020 ersichtlich bewertet und zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig