Auszug - Überprüfung Aufwandsentschädigungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Entschädigungssatzung Feuerwehr besteht seit einem Jahr. Aus Kreisen der FF wurde bemängelt und kritisiert, dass bei gleichzeitiger Wahrnehmung von mehreren Funktionen, die höhere voll und die andere hälftig gezahlt wird. Laut GBM Kasten ist dies sinntaktisch nicht zu erklären.
Außerdem sei die Entschädigung der Gerätewarte nicht mehr zeitgemäß. FSA Mitglied Schoner berichtete, dass die Staffelung der Funktionszahlungen eine Ämterhäufung entgegenwirken soll. Gleichermaßen wird beim Landkreis Hildesheim verfahren.
Auf Vorschlag der Verwaltung soll künftig den Gerätewarten ein Grundbetrag gezahlt werden und zusätzlich pro Fahrzeug ein Zuschlag. Das Modell soll auf der nächsten Gemeindekommandositzung im November vorgestellt werden.