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Auszug - Mitteilung 2
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Am 26.05.2019 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Europawahl statt. Durch kurzfristige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können auf Antrag auch Personen an der Wahl teilnehmen, die bislang wegen Vorliegen einer Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Unklar war bislang auch das Wahlrecht von britischen Staatsangehörigen. Aufgrund des derzeitigen Verhandlungsstandes im Brexit-Verfahren könnten hier lebende Briten an der Wahl teilnehmen.