Seiteninhalt

Auszug - Erlass einer Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Regelung der Ordnung und der Teilnahme am Wochenmarkt (Marktordnung)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/296/2019 Erlass einer Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Regelung der Ordnung und der Teilnahme am Wochenmarkt (Marktordnung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Andreas Humbert
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach die Idee vorgetragen, einen Wochenmarkt auf dem gemeindeeigenen Parkplatz Am Wasserwerk/Hauptstraße zu betreiben. Traditionelle Wochenmärkte stecken jedoch in einer Krise. Durch ihre Öffnungszeiten sind sie überwiegend etwas für ältere Menschen, die den Vormittag frei haben. Berufstätige müssen auf den wöchentlichen Einkauf im Supermarkt ausweichen, obwohl der Wunsch nach frischer Ware, meist direkt vom Erzeuger, groß ist. Daher findet derzeit ein Umdenken statt: Feierabendmärkte liegen im Trend, sowohl bei der neuen Zielgruppe, wie Berufstätige, Eltern, junge Menschen, als auch bei den Händlern.

Diese Idee eines FeierabendWochenmarktes wurde bei einer Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit am 23.11.2018 seitens der Geschäftsführerin der Energieagentur Göttingen, Frau Fragel, vorgetragen. Es ging insbesondere um die Möglichkeit, auf diese Weise regionale Produkte direkt vom Erzeuger anbieten zu können. Als  Beispiel nannte sie den Feierabend-Wochenmarkt in Adelebsen. Der Ortsrat Lamspringe hat diese Idee in seiner Sitzung am 3. Januar 2019 aufgriffen. Er unterstützt die Einrichtung eines Wochenmarktes im Flecken. Zudem gibt es bereits feste Zusagen von einigen Händlern, die sich beteiligen würden.

Die zur Verfügung stehende Fläche ist nicht groß. Sie bittet Platz für max. 8 Händler. Strom und Wasseranschlüsse sind vorhanden. Die Gebührensatzung stellt sicher, dass für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Angeboten werden überwiegend regionale Produkte. Zudem soll der Feierabend-Wochenmarkt auch als Treffpunkt sowohl für ältere als auch jüngere Menschen dienen.

 

Ratsfrau Gitta Reckzeh wies darauf hin, dass insbesondere die Monate Mai/Juni wegen der Spargel- und Erdbeersaison für die Eröffnung des Wochenmarktes hervorragend geeignet wären.

 

Ein frühestmöglicher Marktbeginn wird angestrebt, zunächst sind die weiteren Voraussetzungen abzustimmen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Einrichtung eines Wochenmarktes im Flecken Lamspringe.

Ein Entwurf der Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Regelung der Ordnung und Teilnahme am Wochenmarkt (Marktordnung) (1712 KB)