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Auszug - Jahresabschlüsse der Gemeinde Harbarnsen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/280/2019 Jahresabschlüsse der Gemeinde Harbarnsen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat eine Gemeinder jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

r die ehemaligen Gemeinden Harbarnsen und Woltershausen liegen nunmehr die geprüften Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vor. Über die Ergebnisse wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe, als Rechtsnachfolger, über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

 

a)        für den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Harbarnsen

 

aa) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab) Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 930.323,60 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 6,40 € festgestellt.

 

ac) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

 

 

b)       für den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Harbarnsen

 

ba) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb) Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von – 424.694,66 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -  2.880,00 € festgestellt.

 

bc) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsjahr 2014 wird erteilt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2013 Harbarnsen (6001 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Jahresabschluss 2014 Harbarnsen (6001 KB)