Seiteninhalt

Auszug - Zuwendungen des Landes im Rahmen der Sportstättenförderung  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/298/2019 Zuwendungen des Landes im Rahmen der Sportstättenförderung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Innenministerium hat die Gemeinden im Land Niedersachsen darüber informiert, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft getreten ist. Das Land Niedersachsen stellt hierfür eine Fördersumme von 100 Mio. EUR zur Verfügung. Für kommunale Vorhaben sind jedoch nur 80 Mio. EUR eingeplant. Die restlichen 20 Mio. EURO sind für die Sanierung von zentralen Sporteinrichtungen und für den Vereinssport vorbehalten.

 

Die Veröffentlichung der Richtlinie fand ein breites Echo in der Presse. Es entstand der Eindruck, dass wir unverzüglich handeln müssen, um in den Genuss der Fördermöglichkeiten zu kommen. Diese Vorlage soll dem Rat zur weiteren Information dienen und den Sachverhalt weiter konkretisieren. Zu diesem Zweck wurde Kontakt mit dem Innenministerium aufgenommen. Hiernach ergibt sich der nachstehende Sachverhalt.

 

Nach Ziffer 2.1 der Richtlinie sind Maßnahmen an Sporthallen und Hallenschwimmbädern Förderschwerpunkte. Im Rahmen der Zuschussvergabe werden diese Vorhaben bevorzugt bedient. Nur wenn die Höhe der Zuwendungen für Förderschwerpunkte noch Spielraum für andere Maßnahmen lässt, werden diese bezuschusst.

 

Die Zuwendung für eine Kommune soll im Einzelfall mehr als 50.000 EUR betragen. Die Höhe der Zuweisung richtet sich nach Ziffer 5.2 der Richtlinie nach der Abweichung der Steuerkraftzahl der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt. Zurzeit wurden vom Landesamt für Statistik die Steuerkraftzahlen bis zum Jahr 2017 veröffentlicht. Die Steuerkraft der Gemeinde Lamspringe hat in dem Zeitraum von 2015 bis 2017 eine Steuerkraftzahl, welche um 28,3 v.H. unter dem Landesdurchschnitt liegt. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Lamspringe im Förderungsfall eine Bezuschussung von 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen erhält.

 

Der Annahmeschluss für entsprechende kommunale Anträge sind für das Jahr 2019 der 31.05.2019 und für die nachfolgenden Jahre jeweils der 31.03. des laufenden Jahres. Die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Steuersätze sind für die Bemessung des Landeszuschusses maßgebend. Das Innenministerium geht davon aus, dass zum Stichtag 31.05.2019 die Steuerkraftzahlen 2018 veröffentlicht sind. Die Höhe der Landeszuschüsse bemisst sich wie folgt:

 

Abweichung vom Landesdurchschnitt Maximale Höhe des Landeszuschusses

von       0   v.H. bis   5 v.H.              40 v.H.

unter  - 5   v.H. bis  10 v.H. 50 v.H.

unter  -10  v.H. bis  15 v.H. 60 v.H.

unter  -15  v.H. bis  20 v.H. 70 v.H.

unter  -20  v.H. unter dem Durchschnitt 80 v.H.

Insofern nnte sich die Höhe des Landeszuschuss sich für die Gemeinde Lamspringe zum jeweiligen Antragsstichpunkt ändern.

 

r das lfd. Jahr 2019 werden vom Land lediglich Zuschüsse in der Gesamthöhe von 8 Mio. EUR bewilligt. Eine weitergehende haushaltsmäßige Ermächtigung des Landes liegt für das Jahr 2019 nicht vor. Erst ab dem Jahr 2020 werden im Landeshaushalt höhere Haushaltsansätze für diesen Zweck pro Jahr vorgesehen.

 

Aufgrund der vorgenannten Zuwendungsvoraussetzungen sind die möglichen förderungsfähigen Projekte der Gemeinde Lamspringe beschränkt. Im Schulsanierungskonzept ist eine Sanierung der Schulsporthalle im Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen. Diese Maßnahme hat nach dem Schulsanierungskonzept ein Kostenumfang von rd. 671.000 €. Nach den bisherigen Planungen sind hiervon lediglich 247.500 € als investive Auszahlungen zu buchen.

 

Diese Maßnahme ist nach Auskunft des MI, Herrn Rinkewitz, grundsätzlich förderungsfähig. Daher sollte die Verwaltung beauftragt werden, einen Antrag auf die Gewährung eines Landeszuschusses für die Sanierung der Schulsporthalle zu 31.03.2020 zu stellen. Im Falle einer positiven Bescheiderteilung durch das Land Niedersachsen müsste Durchführung der Maßnahme zeitlich vorgezogen werden.

 

Der rderschwerpunkt liegt ausdrücklich auf Sporthallen und Hallenschwimmbädern, nicht auf Sportplätzen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (RdEr. D. MI vom 04.03.2019) zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf die Gewährung einer Landeszuschusses für die Sanierung der Turnhalle an der GS Lamspringe zum 31.03.2020 zu stellen.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig