Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste sowie die Friedhofskapelle und den Leichenkühlraum in Lamspringe (Friedhofsgebührensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf die Ausführungen zu TOP 21 und 22 wird verwiesen. Auch die Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe ist neu zu fassen. Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden alle gebührenpflichtigen Leistungen aus den Satzungen in die Anlage „Gebührentarif“ aufgenommen. Die Höhe der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Gebühren war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Diese Beträge sollen in den Gebührentarif aufgenommen werden. Darin enthalten ist auch ein Vergleich der Gebühren nach bisheriger Satzung, der kirchlichen Friedhöfe in der Gemeinde Lamspringe sowie der Nachbargemeinden Freden und Sibbesse.
Ratsherr Rudi Schatz regt eine Kalkulation der Gebühren an, um die Kostendeckung zu überprüfen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste sowie die Friedhofskapelle und den Leichenkühlraum in Lamspringe (Friedhofsgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Friedhofsgebühren_mit-Kostentarif_2019-01-01 (137 KB) |