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Auszug - Satzung über die Benutzung der Friedhofskapellen in der Gemeinde Lamspringe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf die Ausführungen zu TOP 21 wird verwiesen. Im Zuge der Neufassung der Friedhofssatzung soll für die Benutzung der Friedhofskapellen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen in Irmenseul und Graste sowie die Friedhofskapelle in Lamspringe eine eigene Satzung erlassen werden. Die Inhalte aus der bisherigen Friedhofssatzung der Samtgemeinde Lamspringe wurden weitestgehend übernommen und redaktionell angepasst.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über die Benutzung der Friedhofskapellen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung_Benutzung-Friedhofskapellen_Entwurf_2018-11-26 (88 KB) |