Auszug - Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ebenfalls neu zu fassen ist die Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage. Für die Neufassung dieser Satzung wurde der bisherige Satzungstext entsprechend der letztverfügbaren Ausgabe einer Mustersatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes angepasst. Wesentliche Änderungen in der neuen Fassung sind:
§ 2 Abs. 6 (Definition der zentralen öffentlichen Abwassereinrichtung; bisher nicht geregelt),
- Zusammenfassung von Anschluss- und Benutzungszwang (bisher §§ 3 und 4, neu § 3),
- Neufassung der §§ 7 und 8 (allgemeine und besondere Einleitungsbedingungen),
- Vereinfachung der Regelungen zur dezentralen Regenrückhaltung (bisher § 10 Abs. 6) in § 6 Abs. 6,
- Festlegung der Grenzwerte für besondere Abwässer (bisher § 13 Abs. 7) jetzt in einer Anlage zur Satzung (s. § 7 Abs. 3),
- variabler Turnus bei der Entleerung von abflusslosen Sammelgruben (bisher alle zwei Jahre/s. § 18 Abs. 2; neu „bei Bedarf“/§ 13 Abs. 3).
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Abwasserbeseitigung (2621 KB) | ||||
2 | Satzung Abwasserbeseitigung Anhang-1_2018-11-26 (111 KB) |