Auszug - Beschluss über die Zulassung eines Vorverfahrens zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit für Verwaltungsakte im Bereich der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund einer Änderung des Nds. Kommunalabgabengesetzes besteht die Möglichkeit die Recht- und Zweckmäßigkeit von Verwaltungsakten in einem Vorverfahren (Widerspruch) zu überprüfen. Bis zu dieser Änderung war der Rechtsbehelf nur durch eine Klage möglich. Dies ist kostenintensiv und wenig bürgerfreundlich. Da gerade im Hinblick auf die neu zu erlassenden Satzungen u.a. im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung Rechtsstreitigkeiten möglich sind, hält die Verwaltung die Einführung des Vorverfahrens für sinnvoll.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Einführung eines Vorverfahrens zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit von Gebührenbescheiden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Veranlagungsjahres 2019.
Die Entscheidung über eingelegte Widersprüche wird auf den Bürgermeister übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig