Seiteninhalt

Auszug - Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim; Sachstand  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle erläuterte den aktuellen Verhandlungsstand mit dem Landkreis Hildesheim zum Kita-Vertrag. Der Kreistag hat am 06.12.2018 einen Vertrag beschlossen. Dieser muss nun im Detail abgestimmt und entwickelt werden. Der Landkreis bietet an, die vom Land als angemessen anerkannten Personalkosten auf 100 Prozent aufzustocken (nicht für Reinigungs- oder Hilfskräfte). Die bisherigen Finanzierungsregelungen werden dahingehend umgestellt, dass die Kreiszuwendungen sich an den tatsächlichen Betreuungsleistungen (Gruppenangeboten) ausrichten. Dieser Betrag wird mit einem Aufschlag von 13 % (ab 2019), 14 % ab Kita-Jahr 2019/20, dann 15 %, 17 % und ab 2022/23 dann 18 % versehen. Die Laufzeit ist unbefristet vorgesehen. Es ist ein jährliches Kündigungsrecht für jede Seite mit einer Frist von 6 Monaten zum 01.08. vorgesehen. Die Kosten für die Kindertagespflege sollen komplett übernommen werden. Für Kinder im Hortalter wird es einen Betrag von 63 € pro Kind geben. Der Landkreis fördert Investitionen auf Grundlage der bisher geltenden Förderrichtlinie. Ab 2018 rückwirkend werden hier 500.000 € mehr zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der Grundsätze erfolgt im Einvernehmen mit den Gemeinden. Für Kommunen, die ein Minus gegenüber der bisher geltenden Finanzierungsregelung machen, soll ein Härtefonds gebildet werden. Inwieweit eine Inanspruchnahme in Frage kommt, hängt von den tatsächlich vorhanden Gruppen im Jahr 2019 ab. Für diesen Härtefonds stellt der Landkreis 700.000 € ein. Der Fonds soll von 100/70/40/10 auf 0 im Jahr 2023 abschmelzen.

Unter dem Hintergrund des erwartenden Überschusses des Landkreises Hildesheim für 2018 wird vereinbart, dass ein möglicher Überschuss des Landkreises für 2019 zu 50 Prozent maximal 2,5 Mio. Euro an die Kommunen zusätzlich ausgeschüttet wird.

Eine Erhöhung der Kreisumlage ist nicht vorgesehen. Für den Fall, dass einzelne Kommunen keinen Vertrag abschließen, wird die Aufgabe der Kindertagesbetreuung durch den Landkreis als zuständiger Aufgabenträger übernommen. In diesem Fall wird für die betreffenden Kommunen eine gesplittete Kreisumlage zur Anwendung kommen. Der Hebesatz wird sich an den Aufwendungen für die Aufgabenerledigung orientieren.

 

Die Finanzierungsregelungenhren zu geschätzten Erträgen beim Produkt 365 (Kindergarten) i.H. von 582.000 € und rd. 30.000 € Mehreinnahmen beim Produkt 361 (Kindertagespflege). Das Defizit der Gemeinde Lamspringe bei diesem Produkt beträgt rd. 530.000 €. Eine Erhöhung der Kreisumlage um 10 Punkte wird auf rd. 545.000 € geschätzt.