Auszug - Änderung des Bebauungsplans Lamspringe Nr. 30 "Spitzkamp Nord II"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fachbereichsleiter Stephan Willudda erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage. Er ging dabei auch auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss ein. Aufgrund dieser Vorberatung wurde der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 noch einmal überarbeitet. Die überarbeitete Fassung lag allen Ratsmitgliedern vor. Nunmehr sind die Vorgaben auch für untergeordnete Gebäudeteile ebenfalls geändert worden.
Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Hierzu ist der sog. Auslegungsbeschluss des Rates erforderlich. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
- die Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Spitzkamp Nord II“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig