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Auszug - Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen (Spenden) über 2.000,00 €.
Nach den Angaben des Spenders soll der Betrag aufgeteilt werden auf die Kindergärten (2.500,00 €) und für die FFw. Lamspringe (1.250,00 €).
Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Annahme folgender Zuwendung:
- VGH Versicherungen Dennis Pletz e.K.Geldzuwendung über 3.750,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig