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Auszug - Jahresabschlüsse des Flecken Lamspringe für die Haushaltsjahre 2011 und 2012  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/144/2017 Jahresabschlüsse des Flecken Lamspringe für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 12 15 erfolgte zusammengefasst.

 

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG haben die früheren Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lamspringe sowie die Samtgemeinder jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit dem jeweils in der Beschlussvorlage genannten Ergebnis festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr und für jede frühere Gemeinde ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (als Rechtsnachfolger) über die Jahresabschlüsse beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.

 

Die Jahresabschlüsse für die Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 sowie für die Samtgemeinde ebenfalls für die Jahre 2011 und 2012 wurden ebenfalls geprüft. Hier stehen die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes noch aus.

 

Die Jahresrechnung mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

a)        r den Jahresabschluss 2011 des Flecken Lamspringe

 

aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -76.082,00 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -785,98 festgestellt.

 

ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.

 

 

b)       r den Jahresabschluss 2012 des Flecken Lamspringe

 

ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb)Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 48.727,83 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -4.292,73 € festgestellt.

 

bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Flecken Lamspringe (897 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Flecken Lamspringe (890 KB)