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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, bei dem mindestens einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Grundsätzlich sollten sich beide Eheschließenden die Zeit nehmen, die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam durchzuführen. Ist eine Person aus einem wichtigen Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfahren Sie bei uns. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ehevoraussetzungen ist eine abschließende Auflistung hier nicht möglich. Eine persönliche Vorsprache ist hier ratsam.

Zur Anmeldung der Eheschließung ist eine Terminvereinbarung sinnvoll.