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Vorlage - Rat/267/2019  

Betreff: Öffentliche Darstellung von Anfragen und Anträgen im Internet;
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2018
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Erläuterung/Begründung: 

 

Mit Antrag vom 08.11.2018 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Lamspringe den Antrag gestellt, Anträge bzw. Anfragen auf der Internetseite der Gemeinde Lamspringe extra zu erfassen und öffentlich darzustellen. Dabei wurde auf das Kreistagsinformationssystem als Beispiel verwiesen.

 

Mit dem Anbieter des Ratsinformationssystems ALLRIS wurde Kontakt aufgenommen. Das System bietet die Möglichkeit Anfragen / Anträge gesondert einsehbar anzulegen. Dies muss im System eingerichtet werden. Durch die Einbindung auf der Homepage ist für die Installation auch der Betreiber der Homepage zu beteiligen. Insgesamt ist mit Kosten i.H.v. bis 2.500 € zu rechnen (ca. 2 Personen à 2 Tage zuzüglich Fahrtkosten).

 

Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Einrichtung im Rahmen von Wartungs- oder sonstigen Installationsarbeiten vorzunehmen. Diese Termine hängen jedoch wesentlich von der Notwendigkeit von Updates oder Detaileinrichtungen ab, daher kann zunächst kein genauer Termin für die Umsetzung benannt werden.

 

Das Bürgerinformationssystem bietet derzeit die Möglichkeit der Textrecherche. Unter Eingabe des Suchwortes „Antrag“ bzw. „Anfrage“ werden die dementsprechenden Tagesordnungspunkte aufgelistet. Für die Übergangszeit –bis zur Installation im ALLRIS- könnten die Bürger auf diese Möglichkeit der Suche nach Anträgen oder Anfragen textlich gesondert hingewiesen werden.

 

Technische Möglichkeiten außerhalb des ALLRIS-Verfahrens sind nicht vorhanden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Umsetzung des Antrags kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen sollte.

 

Hingewiesen wird darauf, dass vergleichbare öffentliche Darstellungen bei anderen Kommunen im Umkreis nicht vorhanden sind.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss ein Antrag zur Beratung überwiesen wird. Aufgrund der klaren Sachlage, kann dieser Antrag jedoch ohne Ausschusszuweisung direkt beraten und entschieden werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Einrichtung der öffentlichen Darstellung von schriftlich gestellten Anfragen  bzw. Anträgen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem ALLRIS soll im Rahmen von Update- bzw. sonstigen Wartungs- oder Einrichtungsarbeiten erfolgen.

Bis dahin werden die Internetnutzer auf die Textrecherchefunktion des Bürgerinformationssystems gesondert hingewiesen.