Vorlage - Rat/239/2018
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Erläuterung/Begründung:
Bis zum 01.01.2015 konnte man Verwaltungsakte in einem Verwaltungsgerichtsverfahren erst nach Durchführung eines Vorverfahrens überprüfen lassen. Zur Entlastung der Verwaltung schaffte das Land Niedersachsen das Vorverfahren zum 01.01.2005 weitestgehend ab. Dies führt bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs zu einem erheblichen finanziellen Risiko für alle Beteiligten. Ein Austausch der Argumentationen findet nur noch über die Rechtsbeistände statt.
Nach dem Gesetz zur Änderung des Nds. Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze (Nds. Gesetz- u. Verordnungsblatt Nr. 4 vom 21.03.2017) kann die Recht- und Zweckmäßigkeit jetzt wieder in einem Vorverfahren überprüft werden.
Gerade im Hinblick auf die neu zu erlassenden Satzungen für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung können sich Rechtsstreitigkeiten ergeben. Unterschiedliche Auffassungen über die, dem Gebührenbescheid zugrunde gelegten versiegelten Flächen, können ohne ein Vorverfahren nur kostenintensiv durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren abgearbeitet werden.
Gerade in der Einführungszeit des neuen Flächenmaßstabes zur Ermittlung der Gebührenhöhe der Niederschlagswasserentwässerung hält die Verwaltung die Einführung des Vorverfahrens für sinnvoll.
Weitere Ausführungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte |
| beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Einführung eines Vorverfahrens zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit von Gebührenbescheiden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Veranlagungsjahres 2019.
Die Entscheidung über eingelegte Widersprüche wird auf den Bürgermeister übertragen.