Vorlage - Rat/165/2018
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Erläuterung/Begründung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Verkauf der noch zu vermessenden nördlichen Teilfläche des Flurstücks 33/51 der Flur 31 in der Gemarkung Lamspringe (Spielplatz Hainbuchenweg) und die für eine Wohnbebauung notwendige Änderung des bestehenden Bebauungsplans beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 03.01.2018 unterzeichnet; die Vermessung hat am 16.02.2018 stattgefunden. Das neu entstandene Grundstück erhält die Anschrift „Hainbuchenweg 1 A“.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wurde das Büro Keller in Hannover beauftragt. Der mit dem Bauherrn abgestimmte Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich (Auslegungsbeschluss). Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen (§ 4 BauGB).
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
- die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LA64 Im Winkelfeld 2 Änderung 9-2-2018_2 (1408 KB) |