Auszug - Widmung der Gemeindestraße "Im Rosengrund" in Sehlem
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Grundlage des Vertrags vom 31.10.2016 hat die Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ die Erschließung des Baugebietes „Rosengarten Nord“ in Sehlem durchgeführt. Die Bauabnahme fand am 18.12.2018 statt.
Vor Freigabe der neuen Straße „Im Rosengrund“ einschließlich der abzweigenden Stichstraßen und der Verbindungswege zum alten Bahndamm für den öffentlichen Straßenverkehr sind diese nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu widmen. Betroffen sind die Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7, 4/13, 6/8 und 6/14 gemäß anliegendem Lageplan.
Es handelt sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 NStrG bzw. um Gehwege im Sinne des § 3 Abs. 2 NStrG.
Für den Fall, dass der Eigentumsübergang der genannten Flächen vom Erschließungsträger auf die Gemeinde Lamspringe zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vollzogen ist, hat Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ in § 8 Ziffer 3 des Erschließungsvertrags die Zustimmung zur Widmung erteilt (vgl. § 6 Abs. 2 NStrG).
Erste Bauplätze dieses Gebietes sind bereits verkauft. Nach der erfolgten Widmung wird die Straße auch für den Verkehr freigegeben. Der Anschluss der Fußwege (vgl. TOP 14) fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde und muss noch erfolgen.
Beschluss:
Die Straße „Im Rosengrund“ in der Ortschaft Sehlem einschließlich der abzweigenden Stichstraßen sowie der beiden Verbindungswege zum alten Bahndamm werden nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes wie folgt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7 und 6/14 als Gemeindestraße,
Flurstücke 4/13 und 6/8 als Weg.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig