Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 16.05.2018 hat der Niedersächsische Landtag wesentliche Änderungen des Gesetzes beschlossen. Unter anderem wurde die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen auf die Vollendung des 67. Lebensjahres (vorher 63. Lebensjahr) festgelegt. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe ist diesbezüglich in den §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 anzupassen.
Des Weiteren sieht die Neuregelung des § 12 Abs. 6 NBrandSchG eine Pflichtenbelehrung neuer Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor, die aktenkundig zu machen ist. Zur Klarstellung wurde diese Regelung in § 16 Abs. 7 der Satzung ergänzt. Anstelle des/der Hauptverwaltungsbeamten/-in soll grundsätzlich der/die Ortsbrandmeister/-in die Pflichtenbelehrung durchführen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim, in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung Satzung FFw (372 KB) |