Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Berichterstattung erfolgte gemeinsam zu Tagesordnungspunkt 14 und 15.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes „Eggershäuser Weg“ ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lamspringe sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ erforderlich. Im Rahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat es Einwendungen gegeben. Mit den Sitzungsunterlagen war den Ortsratsmitgliedern ein Abwägungsvorschlag, der durch das Planungsbüro erarbeitet worden war, zugeleitet. Nachträglich hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Abwägung so nicht ausreichend ist. Dies betrifft insbesondere das Schallgutachten. Der Schallgutachter hatte zwischenzeitlich Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt aufgenommen. Die erhobenen Einwendungen müssen ausreichend gewürdigt werden. Das Schallgutachten ist daher anzupassen. Um Rechtssicherheit sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes zu gewährleisten, konnte der Rat in seiner Sitzung am 30.01.2018 keinen Abwägungsbeschluss fassen. Die Abwägungsbeschlüsse sind für die kommende Ratssitzung am 15.03.2018 geplant. Im Rahmen der Beteiligung nimmt der Ortsrat den derzeitigen Planungsstand sowie die vorläufigen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.